AOK

Niedrigschwellige Betreuungsangebote – zwischen Profit, Ehrenamt und Krankenkasse

“Die Betreuungsangebote können Menschen mit demenziellen Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen nutzen. Das gilt bereits bei der so genannten “Pflegestufe 0″, wenn also eine Pflege im Sinne des Gesetzes noch nicht erforderlich ist und daher unterhalb der “Schwelle” professioneller Pflegedienste erfolgt. Aufgrund ihrer Erkrankung muss ein erhöhter Bedarf daran bestehen, sie zu beaufsichtigen und zu betreuen. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall monatlich 100 Euro, in schwereren Fällen monatlich 200 Euro.”
mehr lesen….Niedrigschwellige Betreuungsangebote sorgen für Entlastung

Mein erster Kontakt mit “niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”:

Eine rüstige Rentnerin aus meinem Familienkreis will sich in der Altenpflege engagieren, nicht unbezahlt ehrenamtlich, aber gegen eine nur geringe “Aufwandsentschädigung”. Mehrere Wochen lang betreut sie an einem Nachmittag in der Woche demenzkranke  Menschen in einer “niedrigschwelligen Gruppe” – unter Anleitung eines Pflegedienstes.

Als sie sich nach einer “Einarbeitungszeit” nach der abgemachten “Aufwandsentschädigung” erkundigt, teilt man ihr seitens des Pflegedienstes mit, dass sie dafür erst einmal einen “Pflegekurs” absolvieren müsse – zufällig bietet der Pflegedienst demnächst einen solchen an – die Teilnahmegebühr wird von der Krankenkasse übernommen.

Der Pflegedienst rechnet die Betreuung  der Nachmitags-Gruppe mit den  Angehörigen über das  Budget für “zusätzliche Pflegeleistungen” ab.

Der nächste Kontakt mit den “niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”:

Ein Träger der Behindertenhilfe rechnet im Rahmen seines  “Familienentlastenden Dienstes”  16 € / Stunde mit den Angehörigen ab… finanzierbar über Verhinderungspflege oder niedrigschwellige Betreuungsangebote.

Davon bezahlt der Träger 7 € an den semi-ehrenamtlichen Betreuer aus, der Rest verschwindet…
wo auch immer, vielleicht  “in der Verwaltung” ?

Diese Sachlage irritiert offensichtlich auch andere,
siehe Leserbrief zu oben zitiertem Artikel: “Gesetzliche Förderung der Profitgier”

Seit Oktober 09 bin ich selbst ein “anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot”

- auf Drängen einiger Eltern, die ihre Kinder lieber von mir als von ehrenamtlichen Helfern betreuen lassen, habe ich einen Antrag auf Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB Xl gestellt.

Ehrenamtliche Mitarbeiter habe ich keine.
Die “niedrigschwelligen Betreuungskosten” ergeben sich aus einer -  im Vergleich zu meinen ” höherschwelligen”  pädagogischen Fördermaßnahmen -  eingeschränkten Leistung.

Heißt: Ich mache keinen Förderplan, bereite kein Lernmaterial vor, schreibe keine Berichte, keine Beratung, kein zusätzlicher Aufwand … ich nehme die Kinder einfach mit und “baue sie in meinen Tagesablauf mit ein”

  • … einkaufen
  • Stallarbeit, Pferdepflege
  • Hunde ausführen
  • Hausarbeit, Gartenarbeit
  • Einladungen von Freunden
  • Arbeit am Computer
  • usw.

Anmerkung: Die Kinder mögen es ,  “eingebaut werden”.
Die Eltern melden regelmäßig kleine Entwicklungsfortschritte trotz “eingeschränkter Pädagogik”… ;)

Eine Familie freut sich über die Entlastungsmöglichkeiten
- und fragte bei der zuständigen Krankenkasse nach.

Ergebnis nach einigem Hin und Her:

” Die haben noch nie was von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten gehört.
Als Anbieter einer Maßnahme für Geistigbehinderte braucht man außerdem eine Bescheinigung vom Bildungsministerium.
Und überhaupt ist die Krankenkasse dafür nicht zuständig.
Ich hab der Sachbearbeiterin aber mal Ihre Telefonnummer gegeben, damit Sie nachfragen kann.”

Angerufen hat mich keiner.
Meine schriftlichen Anfragen wurden ignoriert.

Eine Rückfrage von mir beim Landkreis:
“Das kann nicht sein. Das Kind müsste sogar schon in seinem letzten Gutachten vom Medizinischen Dienst einen entsprechenden Verweis stehen haben. Die Eltern sollen noch mal nachhorchen. ” – ” Den Eltern fehlt dazu der Kampfgeist – die haben aufgegeben. ” – “Lassen Sie sich eine Vollmacht schreiben.”

Mein Telefonat mit der Krankenkasse:

“Ich hab eine Frage zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”.
- “Zu was? Das kenn ich nicht.”
- “Niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § fünfund…”
- “Mit Paragraphen hab ich nichts tun, das hier ist die Zentrale…was soll das sein?”
- “niedrigschwellige Betreuungsangebote… zusätzliche Pflegeleistungen… Pflegeleistungsergänzungsgesetz….”
- “Moment”
- schreckliche Warteschleifenmusik
- “Ich hab eine Frage zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”
- “Ja?”
- “Ich rufe an im Auftrag einer Bekannten, die diese für ihren Sohn in Anspruch nehmen will.”
- “Dann soll die Bekannte am besten selbst anrufen”
- “Sie hat mir eine Vollmacht erteilt, darüber Informationen einzuholen”
- “Mir liegt unter dem Namen XY keine Vollmacht vor. Da kann ich Ihnen keine Auskünfte erteilen”
-”Mir liegt eine Vollmacht vor. Am besten machen wir einen persönlichen Termin ab, dann bring ich die Vollmacht mit.”
- “Das Kind XY hat Anspruch auf diese Leistungen. Frau XY soll uns mitteilen, wer diese Leistung erbringen soll – die Lebenshilfe oder welcher andere Träger… dann vergleichen wir das mit unsrer Liste.”
- “Die Leistung soll Frau Eva-Maria Vogtel erbringen”
- “Das sind doch Sie!”
- “Richtig.”
- “Und SIE haben eine Zulassung als Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsangebote?”
- “Jep. Vom Landkreis NK, Herr Z..”
- “Sie stehen nicht in unserer Liste”
- “Das sollte ich aber.”
- “Ich rufe zurück.” ..—–
- “Ihre Unterlagen sind da – aber Sie stehen nicht in der Liste. Frau XY soll uns einfach die Abrechnung schicken”
- “Danke.”

Frau XY hat sich gefreut – und gewundert.

Die Behindertenbeauftragte unserer Gemeinde hat sich nicht gewundert -

“An Deinem Erlebnis mit der AOK wird deutlich, wie uneffizient derartige Einrichtungen arbeiten. Ähnliche Erfahrungen habe ich mit dem Landesamt für Soziales oder der Rentenversicherung; ganz hinten gibt es da noch die Agentur für Arbeit…. Ich habe diese Mail für meinen Ordner “Behindertenbeauftragte” ausgedruckt, damit ich Menschen in vergleichbaren Situationen erklären kann, dass sie nicht ein “Einzelfall” sind an dem eine Institution ihre Böswilligkeit auslässt.”

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