Niedrigschwellige Betreuungsangebote – zwischen Profit, Ehrenamt und Krankenkasse
“Die Betreuungsangebote können Menschen mit demenziellen Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen nutzen. Das gilt bereits bei der so genannten “Pflegestufe 0″, wenn also eine Pflege im Sinne des Gesetzes noch nicht erforderlich ist und daher unterhalb der “Schwelle” professioneller Pflegedienste erfolgt. Aufgrund ihrer Erkrankung muss ein erhöhter Bedarf daran bestehen, sie zu beaufsichtigen und zu betreuen. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall monatlich 100 Euro, in schwereren Fällen monatlich 200 Euro.”
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Mein erster Kontakt mit “niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”:
Eine rüstige Rentnerin aus meinem Familienkreis will sich in der Altenpflege engagieren, nicht unbezahlt ehrenamtlich, aber gegen eine nur geringe “Aufwandsentschädigung”. Mehrere Wochen lang betreut sie an einem Nachmittag in der Woche demenzkranke Menschen in einer “niedrigschwelligen Gruppe” – unter Anleitung eines Pflegedienstes.
Als sie sich nach einer “Einarbeitungszeit” nach der abgemachten “Aufwandsentschädigung” erkundigt, teilt man ihr seitens des Pflegedienstes mit, dass sie dafür erst einmal einen “Pflegekurs” absolvieren müsse – zufällig bietet der Pflegedienst demnächst einen solchen an – die Teilnahmegebühr wird von der Krankenkasse übernommen.
Der Pflegedienst rechnet die Betreuung der Nachmitags-Gruppe mit den Angehörigen über das Budget für “zusätzliche Pflegeleistungen” ab.
Der nächste Kontakt mit den “niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”:
Ein Träger der Behindertenhilfe rechnet im Rahmen seines “Familienentlastenden Dienstes” 16 € / Stunde mit den Angehörigen ab… finanzierbar über Verhinderungspflege oder niedrigschwellige Betreuungsangebote.
Davon bezahlt der Träger 7 € an den semi-ehrenamtlichen Betreuer aus, der Rest verschwindet…
wo auch immer, vielleicht “in der Verwaltung” ?
Diese Sachlage irritiert offensichtlich auch andere,
siehe Leserbrief zu oben zitiertem Artikel: “Gesetzliche Förderung der Profitgier”
Seit Oktober 09 bin ich selbst ein “anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot”
- auf Drängen einiger Eltern, die ihre Kinder lieber von mir als von ehrenamtlichen Helfern betreuen lassen, habe ich einen Antrag auf Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB Xl gestellt.
Ehrenamtliche Mitarbeiter habe ich keine.
Die “niedrigschwelligen Betreuungskosten” ergeben sich aus einer - im Vergleich zu meinen ” höherschwelligen” pädagogischen Fördermaßnahmen - eingeschränkten Leistung.
Heißt: Ich mache keinen Förderplan, bereite kein Lernmaterial vor, schreibe keine Berichte, keine Beratung, kein zusätzlicher Aufwand … ich nehme die Kinder einfach mit und “baue sie in meinen Tagesablauf mit ein”
- … einkaufen
- Stallarbeit, Pferdepflege
- Hunde ausführen
- Hausarbeit, Gartenarbeit
- Einladungen von Freunden
- Arbeit am Computer
- usw.
Anmerkung: Die Kinder mögen es , “eingebaut werden”.
Die Eltern melden regelmäßig kleine Entwicklungsfortschritte trotz “eingeschränkter Pädagogik”…
Eine Familie freut sich über die Entlastungsmöglichkeiten
- und fragte bei der zuständigen Krankenkasse nach.
Ergebnis nach einigem Hin und Her:
” Die haben noch nie was von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten gehört.
Als Anbieter einer Maßnahme für Geistigbehinderte braucht man außerdem eine Bescheinigung vom Bildungsministerium.
Und überhaupt ist die Krankenkasse dafür nicht zuständig.
Ich hab der Sachbearbeiterin aber mal Ihre Telefonnummer gegeben, damit Sie nachfragen kann.”
Angerufen hat mich keiner.
Meine schriftlichen Anfragen wurden ignoriert.
Eine Rückfrage von mir beim Landkreis:
“Das kann nicht sein. Das Kind müsste sogar schon in seinem letzten Gutachten vom Medizinischen Dienst einen entsprechenden Verweis stehen haben. Die Eltern sollen noch mal nachhorchen. ” – ” Den Eltern fehlt dazu der Kampfgeist – die haben aufgegeben. ” – “Lassen Sie sich eine Vollmacht schreiben.”
Mein Telefonat mit der Krankenkasse:
“Ich hab eine Frage zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”.
- “Zu was? Das kenn ich nicht.”
- “Niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § fünfund…”
- “Mit Paragraphen hab ich nichts tun, das hier ist die Zentrale…was soll das sein?”
- “niedrigschwellige Betreuungsangebote… zusätzliche Pflegeleistungen… Pflegeleistungsergänzungsgesetz….”
- “Moment”
- schreckliche Warteschleifenmusik
- “Ich hab eine Frage zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”
- “Ja?”
- “Ich rufe an im Auftrag einer Bekannten, die diese für ihren Sohn in Anspruch nehmen will.”
- “Dann soll die Bekannte am besten selbst anrufen”
- “Sie hat mir eine Vollmacht erteilt, darüber Informationen einzuholen”
- “Mir liegt unter dem Namen XY keine Vollmacht vor. Da kann ich Ihnen keine Auskünfte erteilen”
-”Mir liegt eine Vollmacht vor. Am besten machen wir einen persönlichen Termin ab, dann bring ich die Vollmacht mit.”
- “Das Kind XY hat Anspruch auf diese Leistungen. Frau XY soll uns mitteilen, wer diese Leistung erbringen soll – die Lebenshilfe oder welcher andere Träger… dann vergleichen wir das mit unsrer Liste.”
- “Die Leistung soll Frau Eva-Maria Vogtel erbringen”
- “Das sind doch Sie!”
- “Richtig.”
- “Und SIE haben eine Zulassung als Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsangebote?”
- “Jep. Vom Landkreis NK, Herr Z..”
- “Sie stehen nicht in unserer Liste”
- “Das sollte ich aber.”
- “Ich rufe zurück.” ..—–
- “Ihre Unterlagen sind da – aber Sie stehen nicht in der Liste. Frau XY soll uns einfach die Abrechnung schicken”
- “Danke.”
Frau XY hat sich gefreut – und gewundert.
Die Behindertenbeauftragte unserer Gemeinde hat sich nicht gewundert -
“An Deinem Erlebnis mit der AOK wird deutlich, wie uneffizient derartige Einrichtungen arbeiten. Ähnliche Erfahrungen habe ich mit dem Landesamt für Soziales oder der Rentenversicherung; ganz hinten gibt es da noch die Agentur für Arbeit…. Ich habe diese Mail für meinen Ordner “Behindertenbeauftragte” ausgedruckt, damit ich Menschen in vergleichbaren Situationen erklären kann, dass sie nicht ein “Einzelfall” sind an dem eine Institution ihre Böswilligkeit auslässt.”
Geschichten vom “sturen Downi”
Etwas lieblos - dabba dabba, wir haben doch keine Zeit und wer weiß, wie lange Lina jetzt überhaupt Interesse an dem Ganzen hat - schneide ich drei kleine gelbe Sterne aus dem Karton.
Namensschilder für die Weihnachtsgeschenke sollen das werden: Mama, Papa, Sarah … eine Kerze, ein Gummi-Entchen (hihi), ein Textmarker.
Lina hat sie im Einkaufszentrum selbst für jeden ausgesucht und bezahlt.
Mehr beiläufig und aus “pädagogischer Höflichkeit” frage ich:
“Schreibst du die Namen drauf ? Oder soll ich das machen ?” - Ich natürlich…vor allem, wenn ich in der Aufzählung am Schluss stehe – und Lina sich aus Bequemlichkeit ja immer für das Letztgehörte entscheidet…leicht manipulativ – aber ich weiß ja auch nicht, wie lange sie überhaupt Interesse… -
“Ich”, sagt Lina. - Huch, denke ich. Das kriegt sie nicht hin…dann ärgert sie sich…lässt alles liegen…ich mach´s dann für sie…und sie fühlt sich wieder doof und unfähig…keine gute Pädagogik – denke ich. -
Sagen tu ich – als hätte ich nix anderes erwartet: “Okay – ich schreib´s dir vor.” Tatsächlich erwarten tu ich ein bisschen unleserliches Kritzelkratzel - und überlege schon, ob es wichtiger ist, dass der Richtige das richtige Geschenk kriegt…oder dass Lina jetzt und hier das Gefühl hat, sie kriegt das hin, ohne dass ich noch was dazu schreibe…aber spätestens, wenn´s nachher keiner lesen kann…3-Sekunden-Pädagogik-Gewitter… -
Ich schreibe vor, Lina malt ab. Ich sage “hoch”, “runter”, “Kopf”, “Bauch” … - keine Ahnung, wie man Buchstaben be-schreiben kann – schlechtes Gewissen, das sollte ich doch eigentlich…egal -
… hups…kurz Radieren - ohweh, jetzt ist sie beleidigt und hat keine Lust mehr ? - es stört sie gar nicht, sie arbeitet immer noch hochkonzentriert.
Die Sterne sind natürlich viel zu klein (die waren ja auch für mich …*hüstel*). Die Buchstaben passen nicht hintereinander (mein Fehler). Deshalb stehen sie jetzt neben- und übereinander. Sie sind auch nicht alle aus dem deutschen Alphabet.
Aber die Namen sind lesbar. Lina ist zufrieden. Nicht mal besonders stolz – nur einfach zufrieden.
Ich bin stolz. Und ein bisschen erschüttert. Und ein bisschen beschämt….während Lina engelsgeduldig - wow ! trotz Problemen mit der Feinmotorik - die gelochten Sterne mit Geschenkband an die Päckchen knotet – und anschließend noch mit der Riesenschere das Geschenkband kräuselt - äh – Probleme mit der Feinmotorik ?…
Linas Schule sagt:
Lina ist zu faul zum Schreiben. Die hat da einfach kein Interesse dran.
Psychologie sagt:
- Andere Leute teilen mir indirekt durch ihre Reaktionen mit, wie sie mich einschätzen.
- Die indirekten Mitteilungen beeinflussen meine Selbsteinschätzung.
- Meine Selbsteinschätzung beeinflusst meine Motivation und meine Leistung.
aus einer Fragebogenstudie von Weiner, Graham, Stern und Lawson 1982
- Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Schlechte Note des Schülers und Reaktion des Lehrers -
Ärger, Schuld, Mitleid, Überraschung oder Traurigkeit - Auf welche Ursache führt wohl ein ärgerlicher, mitleidiger… Lehrer den Misserfolgs des Schülers zurück ?
z.B. mangelnde Anstrengung, fehlende Fähigkeiten… - …zu welcher Selbsteinschätzung führt das wohl beim Schüler?
- … usw.
Billigkinder?
Spielt Ihr Kind ein Instrument? Übt es eine Sportart aus? Braucht es Nachhilfe? Schulbücher? Was kostet die Monatskarte für den Schulbus?
Ein Kind kostet Nerven und Geld.
Ein (geistig-)behindertes Kind kostet seine Eltern mehr Nerven – und weniger Geld:
Freie Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln, reduzierter bis freier Eintritt in Zoo, Schwimmbad und ähnliche Einrichtungen – möglichst inklusive Begleitperson. Behinderte Kinder pflegen selten teure Hobbies, legen wenig Wert auf Markenklamotten, brauchen in der Regel keine Nachhilfe und oft nicht mal Schulbücher.
Teuer sind natürlich die Therapien und diversen Fördermaßnahmen, sowie der behinderungsbedingte Mehraufwand an Pflege und Betreuung. Die Kosten dafür übernehmen Krankenkassen, Jugend- und Sozialämter…und wenn sie das nicht tun, fällt die entsprechende Maßnahme eben flach – bevor die gestressten Eltern auf den neuen Flach-Fernseher oder den verdienten Jahresurlaub verzichten und die Förderung ihres Kindes aus eigener Tasche bezahlen.
Trotz? Hilflosigkeit? ausgleichende Gerechtigkeit?
Soll doch die ehrenamtlich arbeitende Integrationshelferin ihre im Rahmen der Begleitung eines Schulausfluges entstandenen Unkosten von 10,50 € beim zuständigen Jugendamt einklagen…Häh?
Eine seltsame Einstellung – hoffentlich nicht allzu weit verbreitet?
Wahrnehmen, bloggen und loslassen… grins.
Tolerant?
Wenn ich einen Menschen als Menschen achte, komme ich gar nicht in die Verlegenheit, ihn als “Ausländer”, “behindert” oder sonstwas tolerieren oder akzeptieren zu müssen.
(Nicht) tolerieren oder (nicht) akzeptieren kann ich dann höchstens noch sein Verhalten.
Gedanken zum "Anders Sein" und "Anders Bleiben"
Der Pygmalion – oder Rosenthal-Effekt
Mit “Rosenthal-Effekt” wird der Umstand bezeichnet, dass der Beobachter durch sein Beobachten das Beobachtete beeinflusst, der Pygmalion-Effekt bezeichnet ähnliches:
Das soziale Umfeld einer Person trägt aufgrund ihm vorliegender (Fehl?)Informationen Erwartungen an diese Person heran, denen diese zunehmend zu entsprechen beginnt.
Dieser unter dem Begriff “selbsterfüllende Prophezeiung” bekannt gewordene und in Watzlawick´s “Hammergeschichte” überspitzt dargestellte Zusammenhang findet sich bei näherem Hinsehen in all unseren Lebensbereichen wieder:
Es scheint, dass, sobald wir einem gesellschaftlichen, medizinischen, pädagogischen, psychologischen oder überhaupt irgendeinem “Phänomen” einen Namen geben und unter diesem Begriff eine gewisse Erwartungshaltung einnehmen, sich dieses “Phänomen” zunehmend in die erwartete Richtung entwickelt…so hat der Pygmalion-Effekt z.B. sicher auch einigen Anteil an der Entstehung neuer Jugendkulturen, Musikrichtungen oder Subkulturen allgemein.
Während wir in der Psychologie mit dem Problem des Rosenthal-Effekts hauptsächlich in der Forschung umgehen müssen, zeigen sich die Auswirkungen des Pygmalion-Effekts eher in der praktischen Anwendung.
Es ist nicht auszuschließen, dass eine einmal formulierte Diagnose nicht zuletzt durch die damit möglicherweise einhergehende Stigmatisierung eine gewisse Eigendynamik entwickelt.
Viele Beispiele dafür finden sich etwa in der Sonderpädagogik:
Eltern trauen ihren als “behindert” geltenden Kindern wenig zu – die Kinder übernehmen die damit vermittelte Information “das kannst du nicht” in ihr Selbstkonzept mit auf und verhalten sich entsprechend.
Nach einem Klassenwechsel erfüllt ein Kind plötzlich die vom neuen Lehrer wesentlich höher angesetzten Erwartungen relativ problemlos.
Und nicht zuletzt hat so manche Verhaltensstörung mit der verständnislos-unsensiblen Erwartungshaltung eines nicht pädagogisch Informierten (“das macht man einfach nicht”) da ein jähes Ende gefunden, wo die “Fachleute” noch nach der Diagnose, nach entsprechenden Zusammenhängen und Maßnahmen suchten.
Wenn man sich des Pygmalion-Effekts bewusst ist, kann man das Risiko negativer Auswirkungen vermindern und ihn gezielt zur positiven Beeinflussung von “Phänomenen” einsetzen:
“Wer an Gute im Menschen glaubt, bewirkt das Gute im Menschen”Jean Paul