Pflegestützpunkt – Beratung für Eltern mit behinderten Kindern ?
Am Dienstag, dem 13. Juli, werde ich die Gelegenheit haben, in einem Gespräch mit den Mitarbeitern des Pflegestützpunktes Neunkirchen die besonderen Beratungsbedürfnisse und Anliegen von Eltern mit behinderten Kindern anzusprechen.
Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde Illingen, Frau Helma Wagner (Lehrerin an einer Sonderschule für Geistigbehinderte), wird mich begleiten.
Und jetzt frage ich Euch, die betroffenen Eltern:
Welche besonderen Probleme und Anliegen,
welche wichtigen Fragen und Anregungen habt Ihr,
die bei dieser Gelegenheit auf jeden Fall zur Sprache kommen sollten ?
So was wie:
- “Auf diese Möglichkeit (Verhinderungspflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote, familienentlastender Dienst …) hätte mich ja auch schon mal früher einer hinweisen können!”
- “Das klingt ja alles schön und gut, aber wo finde ich jetzt für mein Kind genau das richtige ?”
- “Die Krankenkasse sagt … – was heißt das für mich ?”
- ….
Schreibt Eure Anregungen, Hinweise, Erfahrungen und Probleme mit anderen Beratungsstellen wie den Kranken- und Pflegekassen, Ideen usw. bitte einfach als Kommentar unter diesen Artikel !
Danke
evi.
(Gerne auch anonym – Eure eMail-Adresse ist übrigens immer nur für mich als Administrator des Blogs sichtbar)
Ich höre (Staats-)Stimmen…
Sehr geehrter Bürger,
Sie waren nicht mehr bereit, von einem befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis auf´s nächste zu hoffen.
Deshalb haben Sie sich auf Anraten des Arbeitsamtes selbstständig gemacht.
Zusätzlich haben Sie ein Studium aufgenommen.
Es freut uns, dass Sie in Eigeninitiative etwas für Ihre Bildung tun.
Es freut uns, dass Sie aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden sind
und gleichzeitig einem willigeren Arbeitnehmer die Chance auf einen Pseudo-Arbeitsplatz lassen.
Als Selbstständiger verdienen Sie laut Gesetz mindestens 2000 € / Monat.
Davon gehen 15% an eine Krankenversicherung Ihrer Wahl.
Sollten Sie entgegen staatlicher Anordnung weniger als 2000 € / Monat verdienen,
berechnen sich Ihre Krankenkassenbeiträge wie folgt:
- 1000 € -> 30 %
- 500 € -> 60 %
- 250 € -> 120 %
Stellt diese Beitragsregelung für Sie ein Problem dar, nehmen Sie bitte einfach wieder eine geregelte Arbeit auf!
Wir haben hier einige interessante Angebote für Sie:
„befristetes Arbeitsverhältnis, Teilzeit, fexibel“
Sie dürfen dort 19,5 h in der Woche arbeiten und werden nach Tarif als „Einsteiger“ bezahlt.
Dafür übertragen Sie bitte einfach nur per Unterschrift die Exklusiv-Rechte an Ihrer Zeit dem entsprechenden Arbeitgeber, dem Sie flexibel jederzeit zur Verfügung stehen sollten – Überstunden machen Sie aus Dankbarkeit als persönliches Engagement.
Da Sie damit vermutlich nicht genug verdienen, sich aber aufgrund Ihrer „Flexibilität“ keinen Zweitjob suchen können, wenden Sie sich bitte zusätzlich an das Sozialamt Ihres Vertrauens.
Einfacher wäre es, wenn Sie dort gleich HartzIV beantragen könnten.
Sobald Sie Ihre Altersvorsorge an uns überschrieben haben, kümmern wir uns auch um Ihre Bildung:
Für ein Studium haben Sie die Altersgrenze zwar überschritten, aber wir bieten Ihnen statt dessen eine 6-monatige Weiterbildungsmaßnahme „Puzzlen für Fortgeschrittene“ an – unter Anleitung hochqualifizierter, von uns großzügig finanzierter Fachkräfte.
Was halten Sie von diesem Angebot ?
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Staat
