Gymnasium für alle – genug Lehrer für keinen ?
Pressemitteilung
LEV Gymnasien fordert mehr Lehrer für alle Schulformen;
bessere Förderung nur mit ausreichender Personalisierung möglich:
„Wir, die Delegierten der LEV Gym, möchten noch einmal deutlich machen, dass uns nicht das Jammern auf hohem Niveau umtreibt, sondern echte Sorgen um die Bildung unserer Kinder“,
erklärt Joachim Klesen, Vorsitzender der LEV Gymnasien, in einem Schreiben an Ministerpräsident Peter Müller unter Bezug auf einen offenen Brief an Bildungsminister Klaus Kessler anlässlich der geplanten Kürzung von 42 Lehrerstellen an den Gymnasien.
„ Wir haben uns schon fast daran gewöhnt, dass viele Unterrichtsstunden ausfallen, aber weitere Einschränkungen werden wir nicht mehr länger mittragen. Teilweise ist der Unterrichtsbetrieb nur durch den Einsatz von Referendaren oder auch von Studenten noch vor dem Referendariat überhaupt aufrecht zu erhalten. Uns wurde immer wieder versprochen, dass es nach Weggang des Doppelabiturjahrgangs im letzten Jahr besser werden würde. Wir fordern nun die Einhaltung dieser Versprechen.“
Wenn auch andere Schulformen Bedarf an weiteren Lehrerstellen haben, müsse dieser gedeckt werden, ohne ein Loch an anderer Stelle entstehen zu lassen oder zu vergrößern. Eine bessere Förderung der Schülerinnen und Schüler kann nur durch eine ausreichende Personalisierung und mit einem angemessenen Schüler-Lehrer-Verhältnis realisiert werden. Die Delegierten der LEV Gymnasien haben daher von Bildungsminister Klaus Kessler einen eindeutigen Beleg für das nach seiner Rechnungen zu vermutendende, rein rechnerische Paradies an saarländischen Gymnasien verlangt. Sie wollen wissen, wo sich diese 42 nicht mehr benötigten Stellen tatsächlich an unseren Gymnasien befinden.
„Wir glauben, um auf die richtige Zahl der benötigen Lehrerstellen für das neue Schuljahr zu kommen, muss der Ansatz ganz einfach lauten: Wie viele Schüler sind an den Gymnasien vorhanden und viele Lehrerstunden braucht man, um ausreichend zu personalisieren“, so Klesen. „Diese Rechnung ist uns der Bildungsminister noch schuldig.“
Deshalb hat die LEV Gymnasien in einem offenen Brief Fragen an Bildungsminister Kessler formuliert und ihn aufgefordert, in den nächsten zwei Wochen zu antworten.
„Wir haben auch die Fraktionen des Saarländischen Landtages – insbesondere die Mitglieder des Haushaltsausschusses – aufgefordert, sich noch einmal eingehend mit der Personalisierung der Schulen zu befassen und bitten Sie Ihre Entscheidungen von tatsächlichen Fakten abhängig zu machen. Zum Wohle aller Schulformen.“
Joachim Klesen
(Spar-)Gymnasium für alle im Saarland ?
gerade bei mir angekommen:
Vortrag im Landtag und Überreichung eines offenen Briefes
zur Personalplanung an saarländischen Gymnasien
Saarbrücken, 04.05.10
“Wir, die Delegierten der LEV Gymnasien, fordern vom Bildungsminister, Klaus Kessler, einen eindeutigen Beleg für das rein rechnerische Paradies (Anmerkung: Schmunzeln auf allen Rängen) an saarländischen Gymnasien.
Dazu haben wir in einem offenen Brief einige Fragen formuliert und mit dem Blick auf das Wohl – oder doch besser gesagt – das Wehe unserer Kinder, fordern wir ihn auf, uns in den nächsten zwei Wochen zu antworten.
Wir, die Delegierten der LEV Gym, können diesen Leserbrief (SZ) von heute nur unterstreichen, denn wir alle können seit Jahren Ähnliches vom Schulalltag unserer Kinder berichten.
Wir, die Delegierten der LEV Gym, fordern die Fraktionen des saarländischen Landtages – insbesondere die Mitglieder des Haushaltsausschusses – auf, sich noch einmal eingehend mit der Personalisierung der Schulen zu befassen und bitten Sie, Ihre Entscheidungen nicht von rein rechnerischen Zahlen, sondern von tatsächlichen Fakten abhängig zu machen – zum Wohle aller Schulformen (Anmerkung: Beifall von allen Seiten).
…und wir wüssten gerne von dem Minister , wo sich 42 Lehrerstellen derzeit befinden.”
Offener Brief der Delegierten der Landeselternvertretung der Gymnasien
Personalisierung der Gymnasien
Sehr geehrter Herr Minister Kessler,
wie wir aus den Medien von Ihnen gehört haben, soll es rein rechnerisch einen Lehrerüberhang an den Gymnasien von derzeit 190 Stellen geben. Wir, die Delegierten der LEV Gymnasien, können dies nicht nachvollziehen und möchten Sie daher darum bitten, die Berechnung dieser Zahl öffentlich zu machen bzw. der LEV Gymnasien zur Verfügung zu stellen. Wir möchten detaillierte Angaben, wie sich die von Ihnen in die Diskussion gebrachte Zahl errechnet und zusammensetzt bzw. von welchen Gymnasien diese Lehrerstellen abgezogen und an die Gesamtschulen im Schuljahr 2010/2011 verlagert werden sollen.… Bei allen Gesprächen/Sitzungen mit Ihnen bzw. Ihrer Vorgängerin/Ihrem Vorgänger waren die Unterrichtsausfälle ein wichtiges Thema (belegbar an Hand der Protokolle). Wir wurden immer um Geduld gebeten und uns wurde versprochen, dass mit dem Weggang des Doppel-Abitur-Jahrganges alles besser werden wird, d.h. sich die angespannte Personallage verbessern würde. Leider war in diesem Schuljahr davon nicht viel zu spüren, denn noch immer konnten etliche Stunden in den Gymnasien nicht vertreten werden, weil eine Lehrfeuerwehr unserer Meinung nach nie wirklich existierte. Wir lassen uns aber gern vom Gegenteil überraschen.
… mehr lesen:
Offener Brief der Delegierten der Landeselternvertretung der Gymnasien
Personalisierung der Gymnasien
Mein Eindruck:
klingt nach:
Gymnasium für alle,
die sich einen Nachhilfelehrer leisten können ?
“Für die einen ist Nachhilfe völlig normal. Für die anderen ist sie ein Beweis für große Lücken im staatlichen Schulsystem – und ein sozialer Skandal…”
mehr lesen: Gelernt wird am Nachmittag
Niedrigschwellige Betreuungsangebote – zwischen Profit, Ehrenamt und Krankenkasse
“Die Betreuungsangebote können Menschen mit demenziellen Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen nutzen. Das gilt bereits bei der so genannten “Pflegestufe 0″, wenn also eine Pflege im Sinne des Gesetzes noch nicht erforderlich ist und daher unterhalb der “Schwelle” professioneller Pflegedienste erfolgt. Aufgrund ihrer Erkrankung muss ein erhöhter Bedarf daran bestehen, sie zu beaufsichtigen und zu betreuen. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall monatlich 100 Euro, in schwereren Fällen monatlich 200 Euro.”
mehr lesen….Niedrigschwellige Betreuungsangebote sorgen für Entlastung
Mein erster Kontakt mit “niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”:
Eine rüstige Rentnerin aus meinem Familienkreis will sich in der Altenpflege engagieren, nicht unbezahlt ehrenamtlich, aber gegen eine nur geringe “Aufwandsentschädigung”. Mehrere Wochen lang betreut sie an einem Nachmittag in der Woche demenzkranke Menschen in einer “niedrigschwelligen Gruppe” – unter Anleitung eines Pflegedienstes.
Als sie sich nach einer “Einarbeitungszeit” nach der abgemachten “Aufwandsentschädigung” erkundigt, teilt man ihr seitens des Pflegedienstes mit, dass sie dafür erst einmal einen “Pflegekurs” absolvieren müsse – zufällig bietet der Pflegedienst demnächst einen solchen an – die Teilnahmegebühr wird von der Krankenkasse übernommen.
Der Pflegedienst rechnet die Betreuung der Nachmitags-Gruppe mit den Angehörigen über das Budget für “zusätzliche Pflegeleistungen” ab.
Der nächste Kontakt mit den “niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”:
Ein Träger der Behindertenhilfe rechnet im Rahmen seines “Familienentlastenden Dienstes” 16 € / Stunde mit den Angehörigen ab… finanzierbar über Verhinderungspflege oder niedrigschwellige Betreuungsangebote.
Davon bezahlt der Träger 7 € an den semi-ehrenamtlichen Betreuer aus, der Rest verschwindet…
wo auch immer, vielleicht “in der Verwaltung” ?
Diese Sachlage irritiert offensichtlich auch andere,
siehe Leserbrief zu oben zitiertem Artikel: “Gesetzliche Förderung der Profitgier”
Seit Oktober 09 bin ich selbst ein “anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot”
- auf Drängen einiger Eltern, die ihre Kinder lieber von mir als von ehrenamtlichen Helfern betreuen lassen, habe ich einen Antrag auf Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB Xl gestellt.
Ehrenamtliche Mitarbeiter habe ich keine.
Die “niedrigschwelligen Betreuungskosten” ergeben sich aus einer - im Vergleich zu meinen ” höherschwelligen” pädagogischen Fördermaßnahmen - eingeschränkten Leistung.
Heißt: Ich mache keinen Förderplan, bereite kein Lernmaterial vor, schreibe keine Berichte, keine Beratung, kein zusätzlicher Aufwand … ich nehme die Kinder einfach mit und “baue sie in meinen Tagesablauf mit ein”
- … einkaufen
- Stallarbeit, Pferdepflege
- Hunde ausführen
- Hausarbeit, Gartenarbeit
- Einladungen von Freunden
- Arbeit am Computer
- usw.
Anmerkung: Die Kinder mögen es , “eingebaut werden”.
Die Eltern melden regelmäßig kleine Entwicklungsfortschritte trotz “eingeschränkter Pädagogik”…
Eine Familie freut sich über die Entlastungsmöglichkeiten
- und fragte bei der zuständigen Krankenkasse nach.
Ergebnis nach einigem Hin und Her:
” Die haben noch nie was von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten gehört.
Als Anbieter einer Maßnahme für Geistigbehinderte braucht man außerdem eine Bescheinigung vom Bildungsministerium.
Und überhaupt ist die Krankenkasse dafür nicht zuständig.
Ich hab der Sachbearbeiterin aber mal Ihre Telefonnummer gegeben, damit Sie nachfragen kann.”
Angerufen hat mich keiner.
Meine schriftlichen Anfragen wurden ignoriert.
Eine Rückfrage von mir beim Landkreis:
“Das kann nicht sein. Das Kind müsste sogar schon in seinem letzten Gutachten vom Medizinischen Dienst einen entsprechenden Verweis stehen haben. Die Eltern sollen noch mal nachhorchen. ” – ” Den Eltern fehlt dazu der Kampfgeist – die haben aufgegeben. ” – “Lassen Sie sich eine Vollmacht schreiben.”
Mein Telefonat mit der Krankenkasse:
“Ich hab eine Frage zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”.
- “Zu was? Das kenn ich nicht.”
- “Niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § fünfund…”
- “Mit Paragraphen hab ich nichts tun, das hier ist die Zentrale…was soll das sein?”
- “niedrigschwellige Betreuungsangebote… zusätzliche Pflegeleistungen… Pflegeleistungsergänzungsgesetz….”
- “Moment”
- schreckliche Warteschleifenmusik
- “Ich hab eine Frage zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten”
- “Ja?”
- “Ich rufe an im Auftrag einer Bekannten, die diese für ihren Sohn in Anspruch nehmen will.”
- “Dann soll die Bekannte am besten selbst anrufen”
- “Sie hat mir eine Vollmacht erteilt, darüber Informationen einzuholen”
- “Mir liegt unter dem Namen XY keine Vollmacht vor. Da kann ich Ihnen keine Auskünfte erteilen”
-”Mir liegt eine Vollmacht vor. Am besten machen wir einen persönlichen Termin ab, dann bring ich die Vollmacht mit.”
- “Das Kind XY hat Anspruch auf diese Leistungen. Frau XY soll uns mitteilen, wer diese Leistung erbringen soll – die Lebenshilfe oder welcher andere Träger… dann vergleichen wir das mit unsrer Liste.”
- “Die Leistung soll Frau Eva-Maria Vogtel erbringen”
- “Das sind doch Sie!”
- “Richtig.”
- “Und SIE haben eine Zulassung als Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsangebote?”
- “Jep. Vom Landkreis NK, Herr Z..”
- “Sie stehen nicht in unserer Liste”
- “Das sollte ich aber.”
- “Ich rufe zurück.” ..—–
- “Ihre Unterlagen sind da – aber Sie stehen nicht in der Liste. Frau XY soll uns einfach die Abrechnung schicken”
- “Danke.”
Frau XY hat sich gefreut – und gewundert.
Die Behindertenbeauftragte unserer Gemeinde hat sich nicht gewundert -
“An Deinem Erlebnis mit der AOK wird deutlich, wie uneffizient derartige Einrichtungen arbeiten. Ähnliche Erfahrungen habe ich mit dem Landesamt für Soziales oder der Rentenversicherung; ganz hinten gibt es da noch die Agentur für Arbeit…. Ich habe diese Mail für meinen Ordner “Behindertenbeauftragte” ausgedruckt, damit ich Menschen in vergleichbaren Situationen erklären kann, dass sie nicht ein “Einzelfall” sind an dem eine Institution ihre Böswilligkeit auslässt.”
